Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Teilklage
BGH, Urteil vom 20.12.1968 - Aktenzeichen IV ZR 529/68
DRsp Nr. 1994/5892
Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Teilklage
Eine Teilklage wahrt die Klagefrist des § 12 Abs. 3VVG wegen des Gesamtanspruchs dann, wenn der Kläger die zunächst eingeklagte Forderung als Teilbetrag bezeichnet und er auf seinem Gesamtanspruch, der auf einem einheitlichen Tatbestand beruht, beharrt.