Autor: Stephan Schröder |
Auf einer mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h befahrbaren Straße kam der Anspruchsgegner bei leichtem Schneefall und starken Windböen von seiner Fahrbahn ab und prallte gegen einen Lampenmast. - Es besteht ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Fahrers. Die genannten Wetterverhältnisse konnten allenfalls im Zusammenwirken mit dem fahrlässigen fehlerhaften Verhalten des Fahrers zum Unfall führen (BGH, Urt. v. 11.01.1966 -
Siehe auch
1 unter Föhn
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