Die Berufung des Klägers gegen das am 01.02.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung des Klägers und hiermit verbundene Auskunfts- und Zahlungsansprüche, die teilweise im Wege der Stufenklage geltend gemacht werden. Wegen der Einzelheiten wird auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils Bezug genommen.
1. a. b. c. 2. 3. a. b. 4. a. b. c. 5. 6. 7.
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