Der Betroffene wurde durch Urteil des Amtsgerichts wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße und Fahrverbot verurteilt. Seine Rechtsbeschwerde blieb ohne Erfolg.
1. Das Amtsgericht ist dem Antrag des Betroffenen, das Verfahren wegen Verfolgungsverjährung einzustellen, zu Recht nicht gefolgt. Denn tatsächlich ist Verfolgungsverjährung nicht eingetreten.
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