LAG Köln - Urteil vom 15.05.2020
4 Sa 693/19
Normen:
BGB § 612a; AGG § 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 3 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 1; AGG § 15 Abs. Abs. 2;
Fundstellen:
NZA-RR 2020, 557
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 17.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2286/19

Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während einer vereinbarten ProbezeitVerstoß der Probezeitkündigung gegen das Maßregelungsverbot

LAG Köln, Urteil vom 15.05.2020 - Aktenzeichen 4 Sa 693/19

DRsp Nr. 2020/9587

Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während einer vereinbarten Probezeit Verstoß der Probezeitkündigung gegen das Maßregelungsverbot

Einzelfall einer (offensichtlich) wirksamen Probezeitkündigung im Kleinbetrieb vor Ablauf der Wartefrist, die nach Auffassung der Klägerin diskriminierend gewesen sein soll, weil sie während einen bestehenden Erkrankung unter damit unter Verstoß gegen das Maßregelungsverbot ausgesprochen worden sein.

Die Krankmeldung eines Arbeitnehmers stellt keine Rechtsausübung i.S. von § 612a BGB dar, so dass eine Probezeitkündigung nach der Krankmeldung auch nicht gegen § 612a BGB verstoßen kann.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.10.2019 (3 Ca 2286/19) wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 612a; AGG § 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 3 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 1; AGG § 15 Abs. Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung während der vereinbarten Probezeit und vor Ablauf der Wartefrist im Kleinbetrieb sowie über einen Zahlungsanspruch.

Die Beklagte betreibt ein Zahnlabor (Dentaltechnik) mit deutlich weniger als zehn Arbeitnehmern.

1. 2. 3. 4. 1. 2.