OLG Brandenburg - Urteil vom 08.09.2023
11 U 88/23
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 03.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 324/22

Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten KrankenversicherungAnspruch auf Rückerstattung von Prämien zur privaten KrankenversicherungHerausgabe von Nutzungen durch private Krankenversicherung aus überhöhter Beitragszahlung

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.09.2023 - Aktenzeichen 11 U 88/23

DRsp Nr. 2023/12483

Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung Anspruch auf Rückerstattung von Prämien zur privaten Krankenversicherung Herausgabe von Nutzungen durch private Krankenversicherung aus überhöhter Beitragszahlung

Rügen des Versicherten bezüglich der Unzulässigkeit von Beitragsanpassungen der privaten Krankenversicherung, die lediglich ins Blaue hinein erfolgen, sind unbeachtlich. Die Rüge, dass dem Treuhänder anlässlich der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Beitragserhöhung durch den Versicherer nicht alle maßgeblichen Unterlagen vorgelegt haben, ist unbeachtlich, da, selbst wenn dies zuträfe, sich hieraus kein einzelvertraglicher Anspruch des Versicherten ableiten lässt.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 03.03.2023, Az. 15 O 324/22, wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis zu 6.000,00 EUR festgesetzt.

Gründe:

I.