OLG Köln - Urteil vom 28.11.2023
9 U 23/23
Normen:
ZPO § 533; VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 16.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 758/21

Wirksamkeit von Preiserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; Klageänderung in zweiter Instanz

OLG Köln, Urteil vom 28.11.2023 - Aktenzeichen 9 U 23/23

DRsp Nr. 2024/3297

Wirksamkeit von Preiserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; Klageänderung in zweiter Instanz

1. Es unterliegt grundsätzlich keinen prozessualen Bedenken, wenn der in erster Instanz ganz oder teilweise unterlegene Kläger in zulässiger Weise Berufung einlegt und dieses zulässig eingelegte Rechtsmittel zugleich zu einer Erweiterung der Klage nutzt.