Der Senat beabsichtigt, die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7. Juni 2017 gem. § 552a Satz 1 ZPO auf Kosten des Klägers zurückzuweisen.
Die Parteien erhalten Gelegenheit, hierzu binnen
eines Monats
Stellung zu nehmen.
Streitwert: bis 65.000 €
1. Der Kläger, Diplom-Ingenieur für Automatisierungstechnik, fordert Berufsunfähigkeitsrente aus einer beim beklagten Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, einer überbetrieblichen Pensionskasse, gehaltenen Rentenversicherung.
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