Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den am 23.08.2017 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - D wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Kindesmutter auferlegt.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
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