OLG Brandenburg - Urteil vom 24.03.2021
11 U 152/18
Normen:
VVG § 174; BB-BUZ § 17 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 01.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 186/17

Zulässigkeit der Verweisung eines Müllwerkers/Kraftfahrers auf die Tätigkeit eines Lagerverwalters in der Berufsunfähigkeitsversicherung

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.03.2021 - Aktenzeichen 11 U 152/18

DRsp Nr. 2021/5453

Zulässigkeit der Verweisung eines Müllwerkers/Kraftfahrers auf die Tätigkeit eines Lagerverwalters in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Da die Tätigkeiten eines Lagerverwalters und eines Müllwerkers/Kraftfahrers in der sozialen Wertschätzung und auch vom Einkommen als vergleichbar anzusehen sind, ist der Berufsunfähigkeitsversicherer berechtigt, den Versicherungsnehmer auf diese Tätigkeit zu verweisen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Verweisung inzwischen nicht mehr mit spürbaren Einkommenseinbußen verbunden ist.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 01.08.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 14 O 186/17 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.033,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.08.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 201,71 € zu zahlen und ihn von Beitragskosten zum Versicherungsvertrag Nr. ... für den Monat Mai 2017 in Höhe von 80,71 € freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.