Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 08.08.2022 gegen den Beschluss des Landgerichts Essen vom 18.07.2022 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,- € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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