OLG Saarbrücken - Urteil vom 29.11.2023
5 U 6/23
Normen:
VVG § 7 Abs. 4; BGB § 242; ZPO § 254;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 20.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 214/21

Zulässigkeit einer Stufenklage des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich der eine Beitragserhöhung auslösenden Faktoren

OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.11.2023 - Aktenzeichen 5 U 6/23

DRsp Nr. 2023/16623

Zulässigkeit einer Stufenklage des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich der eine Beitragserhöhung auslösenden Faktoren

1. Über die Zulässigkeit einer Stufenklage ist im Einzelfall auf Grundlage des schlüssigen Klägervorbringens zu befinden, das auch darüber entscheidet, ob der in erster Stufe verfolgte Auskunftsanspruch gegen den privaten Krankenversicherer in keiner Weise der näheren Bestimmung des in einer nachfolgenden Stufe angekündigten Leistungsbegehrens, sondern anderen Zwecken dient und die Stufenklage deshalb aus prozessualen Gründen ausgeschlossen ist. 2. Aus der in § 7 Abs. 4 VVG geregelten Vertragspflicht zur jederzeitigen Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der AVB, die dem Versicherungsnehmer eine effektive Wahrnehmung seiner vertraglichen Rechte ermöglichen soll und sämtliche für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien maßgeblichen Regelungen erfasst, folgt unter Umständen ein klagbarer Anspruch auf Mitteilung darin enthaltener Informationen zu früheren Beitragsanpassungen, den der Versicherer durch - ggf. kostenpflichtige - Übermittlung der betreffenden Vertragsdokumente oder entsprechender, diese Informationen beinhaltender Unterlagen erfüllen kann.