BGH, Urteil vom 04.11.1969 - Aktenzeichen VI ZR 85/68
DRsp Nr. 1994/5843
Zulässigkeit eines unbezifferten Klageantrags
Der Klageantrag, der nicht auf einen bestimmten Geldbetrag lautet, sondern unbeziffert ist, bedarf zur Zulässigkeit der hinreichenden Darlegung der Schätzungs- und Berechnungsgrundlagen. Der Kläger muß die Tatsachen vortragen, die dem Gericht die Feststellung der Höhe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen.