Die Klägerin nimmt die beklagte Verbandsgemeinde wegen Verletzung der Räum- und Streupflicht auf Schadensersatz in Anspruch. Sie ist am Nachmittag des 10. Januar 1979 in N-O. gestürzt und hat sich dabei einen Bruch des rechten Sprunggelenks zugezogen, als sie versuchte, im Bereich der Einmündung der D-Straße in die G-Straße einen gefrorenen Schneewall zu übersteigen, um von ihrem Hausanwesen in der D-Straße zu ihrer jenseits der G-Straße gelegenen Garage zu gelangen.
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