I.
Gegen die Betroffene ist durch Bußgeldbescheid des Märkischen Kreises vom 15. Januar 2001 wegen Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Atemalkoholkonzentration von 025 mg/l oder mehr ein Bußgeld von 260 DM festgesetzt worden. Den dagegen gerichteten Einspruch der Betroffenen hat das Amtsgericht Iserlohn durch das angefochtene Urteil gemäss § 74 Abs. 2 OWiG verworfen. Nachdem inzwischen ein Wiedereinsetzungsantrag der Betroffenen rechtskräftig zurückgewiesen worden ist, wendet sich die Betroffene nunmehr noch mit der Rechtsbeschwerde gegen das angefochtene Urteil. Die Generalstaatsanwaltschaft hat beantragt, das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.
II.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|