wird der Kläger darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, seine Berufung gegen das am 25.02.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster im schriftlichen Verfahren (§ 522 II ZPO) zurückzuweisen.
2.Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, auch dazu, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird, innerhalb von 3 Wochen ab Zugang.
Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung auf Grund mündlicher Verhandlung erfordern und eine mündliche Verhandlung auch sonst nicht geboten ist.
I.
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