Auf die Berufung der Beklagten zu 2 und 3 wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 15. Dezember 2021 abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die ehemalige Beklagte zu 1 trägt ihre außergerichtlichen Kosten der Berufungsinstanz. Im Übrigen trägt der Kläger die Kosten des Rechtsstreits.
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