OLG Köln - Urteil vom 13.12.1989
13 U 191/89
Normen:
BGB §§ 845, 1619 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden M-3/17
VersR 1991, 1292

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OLG Köln, Urteil vom 13.12.1989 - Aktenzeichen 13 U 191/89

DRsp Nr. 1997/1586

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Für einen Anspruch der Eltern aus § 845 BGB wegen verletzungsbedingt entgangener Dienste ihrer im elterlichen (Bäckerei-)Betrieb mitarbeitenden Tochter fehlt die erforderliche familienrechtliche Grundlage der Dienstleistung (§ 1619 BGB), wenn den Diensten neben freier Kost und Logis im Elternhaus eine wenn auch möglicherweise unüblich niedrige Entlohnung sowie die Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen gegenüberstehen. (b) Eine "Aufspaltung der zur Verfügung gestellten Arbeitskraft in einen familienbedingten Teil einerseits und in einen vertraglich geregelten Teil andererseits" kommt nicht in Betracht.

Normenkette:

BGB §§ 845, 1619 ;
Fundstellen
ES Kfz-Schaden M-3/17
VersR 1991, 1292