BVerwG - Beschluss vom 10.10.2019
3 C 20.17
Normen:
RL 2006/126/EG Art. 2 Abs. 1; RL 2006/126/EG Art. 7 Abs. 3 Unterabs. 2; RL 2006/126/EG Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2; FeV § 7; FeV § 29 Abs. 1 S. 1; FeV § 29 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 und S. 3;
Fundstellen:
NJW 2020, 1616
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 16.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2337/14
VGH Baden-Württemberg, vom 27.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 10 S. 1716/15

Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats mit dem Führerschein des Inhabers eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten EU-Führerscheins der Klassen A und B wegen einer Trunkenheitsfahrt; Ausstellung des Führerscheins nach der Aberkennung im Wege der Erneuerung

BVerwG, Beschluss vom 10.10.2019 - Aktenzeichen 3 C 20.17

DRsp Nr. 2020/3156

Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats mit dem Führerschein des Inhabers eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten EU-Führerscheins der Klassen A und B wegen einer Trunkenheitsfahrt; Ausstellung des Führerscheins nach der Aberkennung im Wege der Erneuerung

Verwehren es Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG einem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet dem Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten EU-Führerscheins der Klassen A und B wegen einer Trunkenheitsfahrt das Recht aberkannt wurde, mit diesem Führerschein Kraftfahrzeuge im erstgenannten Mitgliedstaat zu führen, die Anerkennung eines Führerscheins für diese Klassen abzulehnen, der dem Betroffenen im zweitgenannten Mitgliedstaat nach der Aberkennung im Wege der Erneuerung nach Art. 7 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG ausgestellt wurde.

Normenkette:

RL 2006/126/EG Art. 2 Abs. 1; RL 2006/126/EG Art. 7 Abs. 3 Unterabs. 2; RL 2006/126/EG Art. 11 Abs. 4 Unterabs. 2; FeV § 7; FeV § 29 Abs. 1 S. 1; FeV § 29 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 und S. 3;

[Gründe]

I

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass er berechtigt ist, mit seinem spanischen Führerschein der Klassen A und B in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen.