Ablehnung eines Beweisantrages aufgrund vorweggenommener Beweiswürdigung
KG, Beschluss vom 05.11.2001 - Aktenzeichen 2 Ss 242/01 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 544/01
DRsp Nr. 2005/7440
Ablehnung eines Beweisantrages aufgrund vorweggenommener Beweiswürdigung
Die Ablehnung einer Beweiserhebung aufgrund vorweggenommener Beweiswürdigung nach § 77 Abs. 2 Nr. 1OWiG setzt voraus, dass die Grundlagen für die von dem Gericht gewonnene Überzeugung so zuverlässig sind, dass die Möglichkeit, diese Überzeugung könne durch eine weitere Beweisaufnahme erschüttert werden, vernünftigerweise auszuschließen ist.Verfolgte die beantragte Beweiserhebung das Ziel, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entkräften, so kann ihr in der Regel ein Aufklärungswert nicht abgesprochen werden.