KG - Beschluss vom 05.11.2001
2 Ss 242/01
Normen:
OWiG § 77 Abs. 2 ; StPO § 244 ;
Fundstellen:
NZV 2002, 416
VRS 102, 125

Ablehnung eines Beweisantrages aufgrund vorweggenommener Beweiswürdigung

KG, Beschluss vom 05.11.2001 - Aktenzeichen 2 Ss 242/01 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 544/01

DRsp Nr. 2005/7440

Ablehnung eines Beweisantrages aufgrund vorweggenommener Beweiswürdigung

Die Ablehnung einer Beweiserhebung aufgrund vorweggenommener Beweiswürdigung nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG setzt voraus, dass die Grundlagen für die von dem Gericht gewonnene Überzeugung so zuverlässig sind, dass die Möglichkeit, diese Überzeugung könne durch eine weitere Beweisaufnahme erschüttert werden, vernünftigerweise auszuschließen ist. Verfolgte die beantragte Beweiserhebung das Ziel, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entkräften, so kann ihr in der Regel ein Aufklärungswert nicht abgesprochen werden.

Normenkette:

OWiG § 77 Abs. 2 ; StPO § 244 ;
Fundstellen
NZV 2002, 416
VRS 102, 125