Autor: Stephan Schröder |
Lenkt eine Beifahrerin durch Austausch von Zärtlichkeiten den Fahrer ab und kommt es deshalb zu einem Unfall, geht nach dem Beweis des ersten Anscheins die Ursächlichkeit des Verkehrsunfalls auf die von der Anspruchsgegnerin ausgehende Ablenkung zurück. Ohne diese Ablenkung wäre es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu dem Unfall gekommen (AG Ibbenbühren, Urt. v. 24.07.1991 -
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