OLG Hamm - Beschluss vom 15.05.2000
2 Ss OWi 409/00
Normen:
StPO § 267 ; StVG § 25 ;

Absehen vom Fahrverbot; Möglichkeit Bewußtsein; Urteilsgründe

OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2000 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 409/00

DRsp Nr. 2000/7103

Absehen vom Fahrverbot; Möglichkeit Bewußtsein; Urteilsgründe

»Dem tatrichterlichen Urteil muss entnommen werden können, dass der Tatrichter sich der Möglichkeit, von einem an sich verwirkten Regelfahrverbot allein bei Festsetzung einer erhöhten Geldbuße absehen zu können, bewusst gewesen ist.«

Normenkette:

StPO § 267 ; StVG § 25 ;

Gründe: