Das Landgericht hat den Angeklagten "wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Ferner hat es eine Sperrfrist von fünf Jahren für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzt.
Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel führt lediglich zu einer Herabsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe; im übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.
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