Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen, der zur Hauptverhandlung nicht erschienen war, wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h zur (erhöhten) Geldbuße von DM 300,--; ferner ordnete es wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats an.
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