Autoren: Abatzis/Petropoulos |
In Griechenland besteht die Möglichkeit, dass der Geschädigte sich dem Strafverfahren gegen den Schädiger anschließt und dort auch seine zivilrechtlichen Ersatzansprüche einführt. Allerdings wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, es ist auch nicht empfehlenswert; z.B. werden i.d.R. niedrigere Schmerzensgeldbeträge zugesprochen.
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