Prozesskosten

Autoren: Abatzis/Petropoulos

Die Anwaltsgebühren werden mit einem bestimmten Prozentsatz des Streitwerts für bestimmte Verfahrenshandlungen festgesetzt.

Die Kosten können nicht nur der unterlegenen Partei auferlegt werden. Trotz Obsiegen kann ein Erstattungsanspruch versagt werden, wenn die Auslegung der angewandten Rechtsvorschrift besonders schwer war, so dass dann die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.

Im Übrigen gilt, dass auch im Fall des Ausspruchs einer Erstattungspflicht die festgesetzten Kosten nicht den Betrag erreichen, den der Kläger mit seinem Anwalt als Honorar vereinbart hat.