AG Bad Hersfeld - Beschluß vom 20.02.1998 (37 Js 130292/97/3 OWi) - DRsp Nr. 1998/18238
AG Bad Hersfeld, Beschluß vom 20.02.1998 - Aktenzeichen 37 Js 130292/97/3 OWi
DRsp Nr. 1998/18238
Von der Anordnung eines Regelfahrverbots wegen Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit kann abgesehen werden, wenn der Betroffene aus beruflichen Gründen zum Erhalt seiner Firma und zur Sicherstellung seines Lebensunterhalts auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.