AG Düsseldorf - Urteil vom 09.09.1998 (44 C 9468/98) - DRsp Nr. 1999/5687
AG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.1998 - Aktenzeichen 44 C 9468/98
DRsp Nr. 1999/5687
Bei einer Geldbuße von 400 DM, einem Fahrverbot von einem Monat und einer Eintragung von 4 Punkten in Flensburg wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn ist der Ansatz der Mittelgebühr nicht gerechtfertigt.