Zwischen den Parteien ist unstrittig, dass die Klägerin aufgrund eines vom Beklagten zu 1. verschuldeten Unfalls eine Toraxprellung und ein HWS-Trauma erlitt. Deswegen musste sie für drei Tage in stationärer ärztlicher Behandlung verbleiben und anschließend ambulant behandelt werden. Für zwei Wochen lang musste sie die sogenannte Schanzsche Krawatte tragen und durfte sich für mehr als 6 Wochen nicht sportlich betätigen. Außerdem ist davon auszugehen. dass die Klägerin an erheblichen Schmerzen im Brustkorb und im Nackenbereich während der Dauer der ärztlichen Behandlung litt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|