AG Leipzig - Beschluß vom 06.08.1998 (81 OWi 01547/98) - DRsp Nr. 1999/7141
AG Leipzig, Beschluß vom 06.08.1998 - Aktenzeichen 81 OWi 01547/98
DRsp Nr. 1999/7141
Für die Durchsuchung einer Wohnung zur Beschlagnahme des Führerscheins nach rechtskräftiger Verhängung eines Fahrverbots gibt es keine gesetzliche Grundlage.