AG Lüdinghausen - Urteil vom 22.10.1991
Cs 18 Js 1683/91
Normen:
BKatV § 2 Abs. 2 ; StVG § 25 ; StVO § 3 ;
Fundstellen:
DAR 1992, 231

AG Lüdinghausen - Urteil vom 22.10.1991 (Cs 18 Js 1683/91) - DRsp Nr. 1994/15801

AG Lüdinghausen, Urteil vom 22.10.1991 - Aktenzeichen Cs 18 Js 1683/91

DRsp Nr. 1994/15801

Damit der Betroffene seine Arbeitsstelle erreichen kann, wird vom Fahrverbot das Führen von Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor ausgenommen. Angesichts der mäßigen Geschwindigkeit mit der diese Fahrzeuge nach Bauart und Zulassung zu fahren sind, ist die Ausnahme vertretbar.

Normenkette:

BKatV § 2 Abs. 2 ; StVG § 25 ; StVO § 3 ;
Fundstellen
DAR 1992, 231