AG Minden - 18.11.1988 (15 OWi 33 Js 2020/88) - DRsp Nr. 1992/11616
AG Minden, vom 18.11.1988 - Aktenzeichen 15 OWi 33 Js 2020/88
DRsp Nr. 1992/11616
c-d. Erforderliche differenzierende Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Land- und Bundesstraßen einerseits und auf Autobahnen andererseits:(c) Differenzierung bei der Bußgeldbemessung in Abweichung vom Bußgeldkatatog;(d) Erhöhung der Grenze für die Verhängung eines Fahrverbots mit angemessener Erhöhung der im Bußgeldkatalog aufgeführten Geldbußen.