AG Rastatt - 19.05.1998 (1 C 107/98) - DRsp Nr. 1999/10209
AG Rastatt, vom 19.05.1998 - Aktenzeichen 1 C 107/98
DRsp Nr. 1999/10209
Wird ein 17 Jahre alter Pkw beschädigt, so ist der Wert des Nutzungsausfalls nicht nach der Tabelle Sanden/Danner, sondern grundsätzlich nach den Vorhaltekosten des Fahrzeugs zu berechnen. Dies gilt in der Regel auch für ein Fahrzeug der Oberklasse in sehr gutem Erhaltungszustand (hier: Mercedes-Benz 500 SEL).