AG Wesel vom 18.09.1998
4 C 241/98
Normen:
BRAGO § 23 ;
Fundstellen:
SP 1999, 68

AG Wesel - 18.09.1998 (4 C 241/98) - DRsp Nr. 1999/5703

AG Wesel, vom 18.09.1998 - Aktenzeichen 4 C 241/98

DRsp Nr. 1999/5703

Vereinbaren die Parteien außergerichtlich, daß die Bekl die Hauptforderung zahlt und die Kosten übernimmt und erklärt der Kl sich danach bereit, die Klage zurückzunehmen, so liegt darin kein Vergleich mit der Folge, daß eine Vergleichsgebühr nicht anfällt.

Normenkette:

BRAGO § 23 ;
Fundstellen
SP 1999, 68