Autor: Hans-Helmut Schaefer |
Grundsätzlich gelten in absteigender Reihenfolge:
Zeichen von Polizeibeamten, |
Lichtzeichen, |
Verkehrsschilder, |
rechts vor links. |
Für die Vorfahrt kommt es weder auf die Verkehrsbedeutung noch auf die Beschaffenheit, rechtliche Charakterisierung, Eigentum, Unterhaltspflicht etc. an.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|