LSG Hamburg - Urteil vom 13.01.2021
L 2 U 51/19
Normen:
RVO § 550 Abs. 1; StGB § 142; StVO § 34;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 25.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 40 U 87/17

Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an den sachlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung

LSG Hamburg, Urteil vom 13.01.2021 - Aktenzeichen L 2 U 51/19

DRsp Nr. 2022/11977

Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an den sachlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung

Während einer mehr als geringfügigen Unterbrechung des versicherten Weges vom Ort der Tätigkeit besteht der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann weiter, wenn die eingeschobene Verrichtung ihrerseits im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht - hier verneint für ein Unfallereignis während eines zweiten Verkehrsunfalls nach einem ersten Verkehrsunfall auf dem versicherten Weg.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 25. Oktober 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

RVO § 550 Abs. 1; StGB § 142; StVO § 34;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Erhöhung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf mehr als 20 v. H.