KG - Beschluss vom 11.04.2001
3 Ws 198/01
Normen:
StPO § 111a Abs. 1 S. 1 § 304 Abs. 1 ; StGB § 69 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 100, 443
VRS 101, 206
Vorinstanzen:
LG Berlin - (501) 52 Js 262/98 (51/00) - 08.02.2001,

Anfechtung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei gleichzeitiger Einlegung der Revision gegen das Urteil

KG, Beschluss vom 11.04.2001 - Aktenzeichen 3 Ws 198/01

DRsp Nr. 2005/7481

Anfechtung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei gleichzeitiger Einlegung der Revision gegen das Urteil

Ist dem Angeklagten durch Urteil die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzogen worden und hat er hiergegen Revision eingelegt, so kann er gleichwohl die gleichzeitig erfolgte vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Beschwerde anfechten.

Normenkette:

StPO § 111a Abs. 1 S. 1 § 304 Abs. 1 ; StGB § 69 Abs. 1 ;
Vorinstanz: LG Berlin - (501) 52 Js 262/98 (51/00) - 08.02.2001,
Fundstellen
VRS 100, 443
VRS 101, 206