LG Berlin - (501) 52 Js 262/98 (51/00) - 08.02.2001,
Anfechtung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei gleichzeitiger Einlegung der Revision gegen das Urteil
KG, Beschluss vom 11.04.2001 - Aktenzeichen 3 Ws 198/01
DRsp Nr. 2005/7481
Anfechtung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei gleichzeitiger Einlegung der Revision gegen das Urteil
Ist dem Angeklagten durch Urteil die Fahrerlaubnis gem. § 69StGB entzogen worden und hat er hiergegen Revision eingelegt, so kann er gleichwohl die gleichzeitig erfolgte vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Beschwerde anfechten.