Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts - Jugendrichter - Koblenz vom 17. Juli 2008 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung - Jugendrichter - des Amtsgerichts Koblenz zurückverwiesen.
Das Amtsgericht - Jugendrichter - in Koblenz sprach den Angeklagten am 17. Juli 2008 der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr schuldig, verwarnte ihn und verhängte eine Geldbuße in Höhe von 600 €. Außerdem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein eingezogen und für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist von einem Jahr festgesetzt. Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision des Angeklagten, mit der er eine Verfahrensrüge erhebt und die Verletzung sachlichen Rechts rügt.
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