OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.04.2008
3 U 20/07
Normen:
AKB § 12; VVG § 1; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main, 2-20 O 330/05,
BGH, IV ZR 156/08,

Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.04.2008 - Aktenzeichen 3 U 20/07

DRsp Nr. 2009/13718

Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

Hat der Versicherungsnehmer in der Fahrzeugversicherung im Rahmen der Geltendmachung eines Diebstahlsschadens seine finanziellen Verhältnisse unrichtig dargestellt, so ist der Schluss, dass ihm insgesamt nicht geglaubt werden kann, zulässig und sachlich zutreffend.

Normenkette:

AKB § 12; VVG § 1; ZPO § 286;

Gründe:

I.

Der Kläger beansprucht Ersatzleistungen aus der bei der Beklagten für den Pkw X (...) abgeschlossenen Kaskoversicherung wegen des behaupteten Diebstahls des Pkw am 23./24.4.2005 in O1. Die Beklagte lehnte mit Schreiben vom 15.7.2005 (Bl. 15) eine Leistung wegen des angezeigten Schadensfalles ab, weil ein Nachweis über den behaupteten Diebstahl nicht geführt sei; dafür genüge allein die Vorlage einer polizeilichen Diebstahlsanzeige nicht aus.