OLG Stuttgart - Beschluss vom 21.09.2018
10 U 137/18
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 13.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 348/17

Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem Pkw

OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.09.2018 - Aktenzeichen 10 U 137/18

DRsp Nr. 2019/5745

Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem Pkw

Die Vorlage einer verbindlichen Bestellung eines Pkw bei einem Autohaus reicht zum Nachweis des Eigentums aus. Die Vorlage des schriftlichen Kaufvertrages oder einer Rechnung ist darüber hinaus nicht erforderlich.

Tenor

1.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 13.07.2018, Az. 18 O 348/17, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

2.

Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.10.2018.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche wegen der Beschädigung ihres Pkw bei einem Verkehrsunfall am 26. November 2016 in ... geltend.