Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 25.09.2020, Az.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Karlsruhe sind vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
I.
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