KG - Urteil vom 30.03.2017
(3) 161 Ss 42/17 (6/17)
Normen:
StGB § 316;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 22.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3034 Js 10952/16

Anforderungen an die Begründung der Ablehnung der Fahrunsicherheit bei einem alkoholisierten Radfahrer

KG, Urteil vom 30.03.2017 - Aktenzeichen (3) 161 Ss 42/17 (6/17)

DRsp Nr. 2017/7913

Anforderungen an die Begründung der Ablehnung der Fahrunsicherheit bei einem alkoholisierten Radfahrer

Hält das Tatgericht bei einem Radfahrer eine über 1,6 Promille liegende Blutalkoholkonzentration gegen gefestigte Rechtsprechung für kein unwiderlegliches Indiz der Fahrunsicherheit, so muss er dies im Urteil ausführlich begründen. Gegebenenfalls abweichende wissenschaftliche Erkenntnisse der experimentellen Alkoholforschung sind eingehend darzustellen und zu würdigen.

Auf die Revision der Amtsanwaltschaft Berlin wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 22. Dezember 2016 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

StGB § 316;

Gründe: