OLG Stuttgart - Urteil vom 04.11.2021
7 U 204/21
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Fundstellen:
MDR 2022, 102
Vorinstanzen:
LG Heilbronn, vom 21.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 306/20

Anforderungen an die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung

OLG Stuttgart, Urteil vom 04.11.2021 - Aktenzeichen 7 U 204/21

DRsp Nr. 2021/17262

Anforderungen an die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung

1. Die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Beiträge in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung erfordert gem. § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung veranlasst hat. Eine Mitteilung, in welcher Höhe sich diese Rechnungsgrundlage verändert hat, ist hingegen nicht erforderlich. 2. Den Anforderungen an die Mitteilung der Rechnungsgrundlage ist genügt, wenn der Versicherer in einer dem Beitragserhöhungsschreiben beigefügten Information darauf hinweist, dass steigende Kosten im Gesundheitswesen und der medizinische Fortschritt Grund für eine Veränderung bei den Versicherungsleistungen sind. Das gilt jedenfalls dann, wenn die jährliche Durchführung der Beitragsüberprüfung nicht nur in allgemein gehaltener Form beschrieben, sondern auch das Ergebnis der aktuellen Überprüfung mitgeteilt wird.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 21.05.2021 - III 4 O 306/20 -

geändert und wie folgt neugefasst :

1. a) b) 2. 3. 4. II. III. IV. V.