OLG Bamberg - Beschluss vom 06.10.2017
3 Ss OWi 1420/17
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 S. 1 1. Alt; StVG § 25 Abs. 2a S. 1; StVO § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 1b; StVO § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 1c; StVO § 41 Abs. 1; StVO § 49 Abs. 3 Nr. 4; StPO § 267 Abs. 1; StPO § 274; OWiG § 71 Abs. 1; BKatV § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BKat lfd.Nr. 11.3.8;
Fundstellen:
DAR 2018, 93

Anforderungen an die Begründung einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei einem standardisierten MessverfahrenAnforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes aufgrund eines Sachverständigengutachtens

OLG Bamberg, Beschluss vom 06.10.2017 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 1420/17

DRsp Nr. 2018/482

Anforderungen an die Begründung einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei einem standardisierten Messverfahren Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes aufgrund eines Sachverständigengutachtens

StVO § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1b; § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1c; § 41 Abs. 1; StVO § 49 Abs. 3 Nr. 4 StPO § 267 Abs. 1; § 274 OWiG § 71 Abs. 1 BKatV § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKat lfd.Nr. 11.3.8 1. Erfüllt die Geschwindigkeitsermittlung die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, genügt es im Regelfall, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit stützt. Diese Angaben sind aber andererseits auch geboten; auf sie kann nur im Falle eines glaubhaften Geständnisses des Betroffenen verzichtet werden (Anschluss an BGHSt 39, 291; 43, 277; OLG Bamberg, Beschl. v. 20.10.2015 - 3 Ss OWi 1220/15 [bei [...]]).