KG - Beschluss vom 27.03.2017
3 Ws (B) 581/16 - 122 Ss 158/16
Normen:
StVO § 41 Abs. 1; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 4; StPO § 267 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 19.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 300 OWi 1125/15

Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels eines durch die PTB zugelassenen Messgeräts mit lediglich geringfügig längerem Verbindungskabel

KG, Beschluss vom 27.03.2017 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 581/16 - 122 Ss 158/16

DRsp Nr. 2017/12131

Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels eines durch die PTB zugelassenen Messgeräts mit lediglich geringfügig längerem Verbindungskabel

1. Es ist rechtsfehlerhaft, wenn das Gericht im Ordnungswidrigkeitenverfahren ohne eigene Beratung durch einen Sachverständigen einen Toleranzabzug von 20% der gemessenen Geschwindigkeit vornimmt, weil bei einem durch die Physikalisch-technische Bundesanstalt zugelassenen Messverfahren lediglich die Länge des Verbindungskabels zwischen Messgerät und Bedieneinheit die in der Bauartzulassung festgelegte Höchstlänge um einige Zentimeter überschritt.