Anforderungen an die Entschuldigung wegen Ausbleibens in der Hauptverhandlung
OLG Bremen, Beschluss vom 19.09.2001 - Aktenzeichen Ss (B) 19/01
DRsp Nr. 2005/14304
Anforderungen an die Entschuldigung wegen Ausbleibens in der Hauptverhandlung
Das Gericht hat ihm zur Kenntnis gelangte Entschuldigungsgründe für die Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung von Amts wegen nachzuprüfen. Dabei ist der Betroffene nicht verpflichtet, an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken.