Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Torgau vom 05. März 2018 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Torgau zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Torgau verhängte gegen den Angeklagten am 05. März 2018 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr die Geldstrafe von 40 Tagesätzen in Höhe von 43,00 EUR, entzog seine Fahrerlaubnis, zog seinen Führerschein ein und wies die Verwaltungsbehörde an, dem Angeklagten vor Ablauf von 11 Monaten keine neue Fahrererlaubnis zu erteilen.
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