OLG Bamberg - Beschluss vom 17.07.2012
3 Ss OWi 944/12
Normen:
StVO § 4 I 1; BKatV § 4 I 1 Nr. 1; StPO § 267 III; OWiG § 71 I;
Fundstellen:
DAR 2012, 528
NStZ-RR 2012, 349
NZV 2012, 6
NZV 2013, 52

Anforderungen an die Feststellungen bei Absehen vom Regelfahrverbot wegen zu geringem Abstand der Messstelle von dem das Ende der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit festlegenden Ortsende; Absehen vom Regelfahrverbot wegen Augenblicksversagen

OLG Bamberg, Beschluss vom 17.07.2012 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 944/12

DRsp Nr. 2012/16313

Anforderungen an die Feststellungen bei Absehen vom Regelfahrverbot wegen zu geringem Abstand der Messstelle von dem das Ende der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit festlegenden Ortsende; Absehen vom Regelfahrverbot wegen Augenblicksversagen

1. Sieht der Tatrichter von einem Regelfahrverbot wegen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung mit der Begründung ab, dass die Messstelle entgegen der einschlägigen landespolizeilichen Verkehrsüberwachungsrichtlinien in einem zu geringen Abstand vor der das Ende der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit markierenden Ortstafel (Zeichen 311) eingerichtet wurde, sind weitere Feststellungen dazu unabdingbar, ob die Messstelle bzw. die Überwachungsstrecke nicht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten z.B. als Unfallbrennpunkt bzw. Unfallgefahrenpunkt oder aufgrund sonstiger besonderer Verkehrsverhältnisse oder anderer gefahrerhöhender Umstände sachlich gerechtfertigt und damit ermessensfehlerfrei ausgewählt wurde (u.a. Anschluss an OLG Bamberg DAR 2006, 464 f., OLG Stuttgart DAR 2011, 220, OLG Dresden DAR 2010, 29 f.; BayObLG NZV 1995, 496 f. = DAR 1995, 495 f. und BayObLG NZV 2002, 576 f. = zfs 2003, 42).