Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 17.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A, B, BE, C1, C1E, C und CE einschließlich Unterklassen.
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