OLG Brandenburg - Urteil vom 21.12.2018
11 U 26/16
Normen:
VVG § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 09.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 15/16

Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Schadensmeldung in der Fahrzeugversicherung

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2018 - Aktenzeichen 11 U 26/16

DRsp Nr. 2019/1020

Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Schadensmeldung in der Fahrzeugversicherung

Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.02.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam - Az.: 11 O 15/16 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil des Landgerichts Potsdam sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.786,50 € festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 1 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Ansprüche aus der Kaskoversicherung aufgrund eines behaupteten Unfalls vom 20.07.2013 geltend. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung verwiesen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO).